Für die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nach § 3a EStG ist nicht nur die objektive Verbesserung der finanziellen Lage, sondern u. a. auch die nachgewiesene Sanierungsabsicht des Gläubigers entscheidend.
mehrFür die steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ist nicht die schriftliche Vereinbarung, sondern die tatsächliche Durchführung maßgeblich.
mehrEs ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass als Folge der Adoption einer volljährigen Person diese ihren bisherigen Nachnamen nicht unverändert fortführen kann.
mehrDer Betreiber eines versenkbaren Straßenpollers muss durch klare Hinweise darüber informieren bzw. durch entsprechende Technik oder Überwachung sicherstellen, dass das Hochfahren des Pollers nicht während des Herüberfahrens eines Fahrzeugs passiert.
mehrAufwendungen für die Nutzung von Werbeflächen im Außenbereich unterliegen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, da diese Verträge i. d. R. Werkverträge und keine Miet- oder Pachtverträge sind.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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